1. Sanierung von Wohngebäuden
Vor der Planung einer Sanierung, BEG-Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus, erstellen wir einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser wird mit 80%, entsprechend 1.300 € für EFH + 2FH gefördert.
Für Mehrfamilienhäuser beträgt die Förderung 1.700 € als 80 %-Anteil. Bei einer Vorstellung vor der Wohnungseigentümergesellschaft werden weitere 500 € gefördert.
Je nach Wunsch des Kunden können von uns folgende Bauwerke energetisch bewertet werden:
Wohngebäude Bestand gemäß DIN V 4701, Teil 10 in Verbindung mit DIN 4108-2 oder DIN V 18599
auch als Sanierung zum Effizienzhaus 40 mit KfW-Mittelgewährung gemäß KfW 261, 262 (Kreditvariante)
Die energetische Baubegleitung wird zu 50 % mit einem Maximalbetrag von 5.000 € bei Einfamilienhäusern und 20.000 € für Mehrfamilienhäusern gefördert
Fördermittel
Effizienzhaus | Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit | Betrag je Wohneinheit | Zinsvergünstigung |
Effizienzhaus 40 | 20 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 24.000 Euro | max. 15 % |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse | 25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 37.500 Euro | max. 15 % |
Effizienzhaus 55 | 15 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 18.000 Euro | max. 15 % |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse | 20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 30.000 Euro | max. 15 % |
Effizienzhaus 70 | 10 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 12.000 Euro | max. 15 % |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse | 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 22.500 Euro | max. 15 % |
Effizienzhaus 85 | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 6.000 Euro | max. 15 % |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro | max. 15 % |
2. Individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP)
Mit dem iSFP steigt ihre Förderquote bei der energetischen Sanierung um weitere 5 %!
Für weitere Informationen klicken Sie hier.
3. Sanierung von Nichtwohngebäuden
Nichtwohngebäude zum Beispiel Bürogebäude, Schule, Industriegebäude, Krankenhaus können als Bestand
gemäß DIN V 18599 saniert werden.
Dies kann als Effizienzhaus 70, 55 oder 40 in den Programmen KfW 263 (Kredit) gefördert werden
Nichtwohngebäude als Neubau gemäß DIN V 18599 können als Effizienzhaus 40 NH mit Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert werden
Für alle Gebäude führen wir auf Wunsch / bei Notwendigkeit eine detaillierte Wärmebrückenberechnung mit konkreten Sanierungs- oder Gestaltungsvorschlägen durch.
Für Neubauten mit Bauantragsstellung nach dem 01.11.2020 führen wir die Berechnungen entsprechend dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) analog durch.
Die förderfähigen Kosten – und damit Ihr max. Kreditbetrag für ein Effizienzgebäude – orientieren sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt max. 5 Mio. Euro pro Vorhaben bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
Fördermittel
Effizienzgebäude | Tilgungszuschuss | Zinsvergünstigung (max) |
Effizienzgebäude 40 | 20 % | 15 % |
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 25 % | 15 % |
Effizienzgebäude 55 | 15 % | 15 % |
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 20 % | 15 % |
Effizienzgebäude 70 | 10 % | 15 % |
Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 15 % | 15 % |
Effizienzgebäude Denkmal | 5 % | 15 % |
Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 10 % | 15 % |
Sie können Ihren Kreditbetrag um bis zu 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 40.000 Euro pro Vorhaben bei dem ein neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird, aufstocken. Davon erhalten Sie 50 % als Tilgungszuschuss, also bis zu 20.000 Euro.
- 4. Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden
- Effizenzhaus 40 NH mit Nachhaltigkeitszertifizierung
- gemäß KfW 261 (Kredit) für Wohnen oder KfW 265 (Kredit) für Nichtwohnen
Fördermittel: 5 % Tilgungszuschuss