1. Sanierung von Wohngebäuden

Vor der Planung einer Sanierung, BEG-Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus, erstellen wir einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser wird mit 80%, entsprechend 1.300 € für EFH + 2FH gefördert.

Für Mehrfamilienhäuser beträgt die Förderung 1.700 € als 80 %-Anteil. Bei einer Vorstellung vor der Wohnungseigentümergesellschaft werden weitere 500 € gefördert.

Je nach Wunsch des Kunden können von uns folgende Bauwerke energetisch bewertet werden:

Wohngebäude Bestand gemäß DIN V 4701, Teil 10 in Verbindung mit DIN 4108-2 oder DIN V 18599

auch als Sanierung zum Effizienzhaus 40 mit KfW-Mittelgewährung gemäß KfW 261, 262 (Kreditvariante)

Die energetische Baubegleitung wird zu 50 % mit einem Maximalbetrag von 5.000 € bei Einfamilienhäusern und 20.000 € für Mehrfamilienhäusern gefördert


Fördermittel

Effizienzhaus Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit Betrag je Wohneinheit Zinsvergünstigung
Effizienzhaus 40 20 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 24.000 Euro max. 15 %
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse 25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 37.500 Euro max. 15 %
Effizienzhaus 55 15 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 18.000 Euro max. 15 %
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse 20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 30.000 Euro max. 15 %
Effizienzhaus 70 10 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 12.000 Euro max. 15 %
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 22.500 Euro max. 15 %
Effizienzhaus 85 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 6.000 Euro max. 15 %
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 15.000 Euro max. 15 %

2. Individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP)
Mit dem iSFP steigt ihre Förderquote bei der energetischen Sanierung um weitere 5 %!
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3. Sanierung von Nichtwohngebäuden

Nichtwohngebäude zum Beispiel Bürogebäude, Schule, Industriegebäude, Krankenhaus können als Bestand
gemäß DIN V 18599 saniert werden.

Dies kann als Effizienzhaus 70, 55 oder 40 in den Programmen KfW 263 (Kredit) gefördert werden

Nichtwohngebäude als Neubau gemäß DIN V 18599 können als Effizienzhaus 40 NH mit Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert werden

Für alle Gebäude führen wir auf Wunsch / bei Notwendigkeit eine detaillierte Wärmebrückenberechnung mit konkreten Sanierungs- oder Gestaltungsvorschlägen durch.

Für Neubauten mit Bauantragsstellung nach dem 01.11.2020 führen wir die Berechnungen entsprechend dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) analog durch.

Die förderfähigen Kosten – und damit Ihr max. Kredit­betrag für ein Effizienz­gebäude – orientieren sich an der Netto­grundfläche des Gebäudes: Sie erhalten 1.000 Euro pro Quadrat­meter Netto­grundfläche, insgesamt max. 5 Mio. Euro pro Vorhaben bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.

Fördermittel

Effizienzgebäude Tilgungszuschuss Zinsvergünstigung (max)
Effizienzgebäude 40 20 % 15 %
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 25 % 15 %
Effizienzgebäude 55 15 % 15 %
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 20 % 15 %
Effizienzgebäude 70 10 % 15 %
Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 15 % 15 %
Effizienzgebäude Denkmal 5 % 15 %
Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 10 % 15 %

Sie können Ihren Kreditbetrag um bis zu 10 Euro pro Quadrat­meter Netto­grundfläche, max. 40.000 Euro pro Vorhaben bei dem ein neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird, aufstocken. Davon erhalten Sie 50 % als Tilgungs­zuschuss, also bis zu 20.000 Euro.

 

4. Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Effizenzhaus 40 NH mit Nachhaltigkeitszertifizierung
gemäß KfW 261 (Kredit) für Wohnen oder KfW 265 (Kredit) für Nichtwohnen

Fördermittel: 5 % Tilgungszuschuss