EnEV
Je nach Wunsch des Kunden können von uns folgende Bauwerke energetisch bewertet werden:
Wohngebäude Bestand gemäß DIN V 4701, Teil 10
Wohngebäude Neubau gemäß DIN V 4701, Teil 10
Nichtwohngebäude (zum Beispiel Bürogebäude, Schule, Industriegebäude, Krankenhaus) Bestand
gemäß DIN V 18599
Nichtwohngebäude Neubau gemäß DIN V 18599
Hierbei wird selbstverständlich das
Erneuerbare Energien Gesetz
vom 25.10.2008 sowie das
Erneuerbare Energien
Wärmegesetz
vom 18.08.2008 in Zusammenarbeit mit dem Kunden bei der energetischen Betrachtung berücksichtigt.
Alle Texte, Bilder sowie Grafiken, unterliegen dem Urheberrecht, und dürfen nicht von anderen Personen verwendet werden.
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